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Fördermöglichkeiten für Anlage und Pflege von Streuobstwiesen

Streuobstwiesen sind ökologisch, kulturhistorisch, landschaftsästhetisch und auch sonst auf vielfältige Weise wertvolle Landschaftselemente, die gesundes und regionales Obst liefern. Aufwand und monetärer Nutzen stehen sich heute jedoch in einem ungünstigen Verhältnis gegenüber. Wer sich dennoch für den Erhalt von Streuobstwiesen einsetzt, kann sich seinen Aufwand fördern lassen. Aktive, landwirtschaftliche Betriebe können für Streuobstwiesen Direktzahlungen beantragen (nähere Informationen z.B. https://www.landwirtschaftskammer.de/foerderung/direktzahlungen/index.htm).

Zusätzlich sind insbesondere drei Förderinstrumente zu nennen, die sich an unterschiedliche Zielgruppen wenden und verschiedene Vorhaben (Neuanpflanzung - Ergänzungspflanzung - Pflege) fördern. Sie werden im Folgenden stichwortartig aufgeführt.

Zu bedenken ist jedoch, dass alle öffentlich geförderten Obstbäume den Schutzstatus eines gesetzlich geschützten Landschaftsbestandteiles erhalten (§39 Landesnaturschutzgesetz NRW) und dauerhaft erhalten werden müssen. Grundsätzlich sind keine Förderungen für rechtlich festgelegte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen oder bei ähnlichen, festgelegten Pflegeverpflichtung möglich.

Alle verwendeten Materialien müssen bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen (z.B. bestimmte Stammhöhe). Pflanz- und Pflegetätigkeiten müssen fachgerecht ausgeführt werden. Details hierzu werden jeweils mit dem Fördervertrag festgelegt bzw. müssen individuell besprochen werden.

Finden Sie unter den verschiedenen Fördertöpfen nicht den passenden für sich, sprechen Sie uns oder die untere Naturschutzbehörde des Kreises Paderborn an. Oft findet sich eine individuelle Lösung. Auch Kooperationen mit Stiftungen, Vereinen oder anderen Partnern, Baumpatenschaften, Aufpreis-Vermarktungsmodelle... können (finanzielle) Unterstützung bieten - der Kreativität sind hier nahezu keine Grenzen gesetzt.

 

Vertragsnaturschutz (VNS) im Rahmen des Kulturlandschaftsprogramms des Kreises Paderborn

Wer kann die Förderung beantragen? Flächenbewirtschafter, auch Nicht-Landwirte, die ein landwirtschaftliches Flächenverzeichnis führen oder dieses beabsichtigen.

Für welche Flächen kann die Förderung beantragt werden? Für Flächen im ganzen Kreisgebiet, die im eigenen landwirtschaftlichen Flächenverzeichnis aufgeführt sind.

Was wird gefördert? Ergänzungspflanzungen, Erziehungs-, Erhaltungs- und Verjüngungsschnitte von hochstämmigen Obstbäumen – jeweils nach fachlichen Vorgaben - bei Verzicht auf chemisch-synthetische Behandlung der Obstbäume (VNS-Paket 5301); wahlweise zusätzlich Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutz- und Düngemittel bei der Unternutzung der Bäume (VNS-Paket 5302).

Fördervoraussetzungen? Ein Mindestbestand von 10 Streuobstbäumen (Apfel, Birne, Kirsche, Zwetschge) auf mindestens 0,15 ha Fläche. Ein Mindestbaumbestand von 35 Bäumen / ha (max. Förderung 55 Bäume / ha). Eintragung der Flächen im landwirtschaftlichen Flächenverzeichnis. Hierfür muss eine Unternehmernummer bei der Landwirtschaftskammer NRW vorliegen / beantragt werden.

Förderhöhe? 19 € / (Baum*Jahr); entspricht max. 1.045 € / (ha*Jahr)

Förderdauer? Mindestens 5 Kalenderjahre (mit Verlängerungsmöglichkeit)

Antragsverfahren: Frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Paderborn (Bewilligungsbehörde), idealerweise im Herbst des Vorjahres (Antragsfrist jeweils 30.6.). Beginn des Förderzeitraumes am 1.1. des Folgejahres. Eine vorherige Beratung durch die Bewilligungsbehörde ist erforderlich; die Antragsunterlagen werden i.d.R. gemeinsam erstellt. Das Vorhalten eines seitens des Antragstellers bereits vorbereiteten Bestands- und Pflanzplans wird empfohlen.

Auszahlungsverfahren: Jährlicher Auszahlungsantrag bis zum 15. Mai für die Leistungen des laufenden Jahres im Rahmen des elektronischen ELAN-Verfahrens (Landwirtschaftskammer). Die Auszahlung erfolgt i.d.R. im ersten Quartal des Folgejahres.

Weitere Informationen:

https://www.kreis-paderborn.de/kreis_paderborn/buergerservice/lebenslagen/dienstleistungen/66-kulturlandschaftsprogramm.php

https://www.kreis-paderborn.de/kreis_paderborn-wAssets/docs/66-umweltamt/VNS-Kulturlandschaftsprogramm/KulturLandschaftsprogramm_web.pdf

https://www.landwirtschaftskammer.de/foerderung/formulare/

 

Förderrichtlinie Naturschutz (FöNA)

Wer kann die Förderung beantragen? NRW-Stiftung, Naturschutzverbände, juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, natürliche Personen -> jeder! ABER: Es gibt keinen Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung. Bewilligt wird bei Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln entsprechend eines fachlichen Rankings aller eingegangenen Anträge.

Für welche Flächen kann die Förderung beantragt werden? Flächen liegen in NRW und Streuobstwiesen müssen in der Region üblich sein.

Was wird gefördert? Verjüngung und fachgerechte Pflege von Altbäumen, Neuanpflanzungen, Ergänzungspflanzungen, Reihenpflanzungen, auch z.B. Einzäunungen.

Fördervoraussetzungen? Durchführung der Maßnahmen mit dem vorrangigen Ziel des Biotop- und Artenschutzes. Mindestflächengröße 0,15 ha und 9 hochstämmige Obstbäume.

Förderhöhe? 70% Anteilsfinanzierung, 30% Eigenanteil, bei Eigenleistungen 10 € / Stunde auf Nachweis, max. 55 Bäume / ha; Bagatellgrenze Gemeinden / Gemeindeverbände 2.500 €, sonst 500 € = 70% der Kosten

Förderdauer? In der Regel ab Bewilligung bis Ende des Kalenderjahres. Bei mehrjährigen Maßnahmen Vorlage eines Zwischenverwendungsnachweises erforderlich.

Zweckbindung? 10 Jahre, in dieser Zeit besteht eine Pflegeverpflichtung für die Bäume. Ziel ist anschließende Finanzierung der Baumpflege durch den Vertragsnaturschutz.

Antragsverfahren: Antragsstellung bei der Bezirksregierung mittels Formblatt inkl. 3 Kostenvoranschlägen zuzüglich Katasterauszug, Stadt, Gemarkung, Flur, Flurstück, Bestands- und Pflanzplan, Einverständniserklärung des Flächeneigentümers.

Auszahlungsverfahren: Erstattungsprinzip. Auszahlung durch die Bezirksregierung nach Vorlage eines (Zwischen-) Verwendungsnachweises gemäß vorgegebenem Formblatt.

Weitere Informationen:

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=1&gld_nr=7&ugl_nr=791&bes_id=1222&val=1222&ver=7&sg=0&aufgehoben=N&menu=1

https://www.bezreg-detmold.nrw.de/wir-ueber-uns/organisationsstruktur/abteilung-5/dezernat-51/finanzielle-zuwendungen-fuer

 

Richtlinie Investiver Naturschutz - Managementpläne (umgangssprachlich "ELER")

Wer kann die Förderung beantragen? Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts außer Länder und Bund, Träger von Naturparken, NRW-Stiftung Naturschutz, Heimat- und Kulturpflege, anerkannte Naturschutzverbände, sonstige juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts (v.a. Vereine). KEINE Privatpersonen.

Für welche Flächen kann die Förderung beantragt werden? Flächen mit hohem Naturwert in der Gebietskulisse "ländlicher Raum". Im Projektgebiet (Borchen, Büren, Lichtenau, Salzkotten, Wünneberg) für alle Flächen zutreffend.

Was wird gefördert? Biotop- und Artenschutz, bezüglich Streuobstwiesen konkret Anpflanzungen und Instandsetzungsschnitte. ACHTUNG! Auszahlung AUSSCHLIEßLICH für Hochstämme mit >180 cm Stammhöhe vorliegen, sonst drohen Rück- und Strafzahlungen.

Fördervoraussetzungen? Langfristiger und dauerhafter Erhalt des Zuwendungszweckes (d.h. der Bäume und Flächen), Sicherstellung der dauerhaften Pflege, Einverständniserklärung des Flächeneigentümers. Anpflanzungen: mind. 10 Hochstämme mit Stammumfang mind. 8-10 cm und mind. 10 m Pflanzabstand, mind. 0,15 ha, heimische Obstsorten, Pflanz- und Erziehungsschnitt, Verbissschutz. Instandsetzungsschnitte: Aufwand geht deutlich über reine Unterhaltung (-> VNS) hinaus, Bäume >10 Jahre alt und > 60 cm Stammumfang. Unternehmernummer bei Landwirtschaftskammer muss vorliegen bzw. beantragt werden.

Förderhöhe? 110 € / Baum für Anpflanzung und 2-jährige Herstellungspflege; 125 € / Baum bei Instandsetzungspflege. Festbetragsfinanzierung. Bagatellgrenze: 12.500 € für Gebietskörperschaften, im Übrigen 1.000 €.

Zweckbindung? 5 Jahre, danach Förderung durch VNS möglich. In diesen 5 Jahren regelmäßige Pflege durch Antragssteller auf eigene Kosten verpflichtend.

Antragsverfahren: Antragsstellung bei der Bezirksregierung Detmold (Vordrucke s. "weitere Informationen"), Anlagen u.a. Lage (Gemarkung, Flur, Flurstück), Pflanzplan, Einverständniserklärung des Eigentümers, Erklärung zur dauerhaften Sicherung. Bewertungen der eingegangenen Anträge zum 1.3., 1.6., 1.9., 1.11.

ACHTUNG: Während der Maßnahmenumsetzung Abweichungen vom Antrag VORAB anzeigen. Kein Umsetzungsbeginn vor Bewilligung.

Auszahlungsverfahren: Auszahlungsantrag nach Abschluss der Maßnahmen an die Bezirksregierung. Sortennachweis erforderlich. Auszahlung durch Landwirtschaftskammer.

Weitere Informationen:

https://www.bezreg-detmold.nrw.de/wir-ueber-uns/organisationsstruktur/abteilung-5/dezernat-51/finanzielle-zuwendungen-fuer